Rechtsprechung
BGH, 24.01.2008 - IX ZR 234/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Revision ; Bewirkung einer Gläubigerbenachteiligung durch Tilgung von Gläubigerforderungen mit Mitteln aus einer ungenehmigten Kontoüberziehung
- Judicialis
InsO § 129 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren bei Änderung der Rechtsprechung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 24.05.2006 - 921 C 20/06
- LG Hamburg, 10.11.2006 - 303 S 14/06
- BGH, 24.01.2008 - IX ZR 234/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05
Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten …
Auszug aus BGH, 24.01.2008 - IX ZR 234/06
Mit Urteil vom 11. Januar 2007 (BGHZ 170, 276) hat der Senat entschieden, dass eine Tilgung von Gläubigerforderungen mit Mitteln aus einer ungenehmigten Kontoüberziehung keine Gläubigerbenachteiligung bewirkt. - BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
Auszug aus BGH, 24.01.2008 - IX ZR 234/06
Wird im Laufe des Prozesskostenhilfeverfahrens die zunächst offene Grundsatzfrage durch eine höchstrichterliche Entscheidung in einem für den Antragsteller ungünstigen Sinn geklärt, so kann diesem - auch für die zurückliegende Zeit - nicht mehr Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80, MDR 1982, 564, 565;… Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 119 Rn. 45).